Rechnungsabgrenzungen sind nur dann notwendig, wenn es am Bilanzstichtag zum Ungleichgewicht kommt. Um beim Jahresabschluss eine zeitlich richtige Erfolgsermittlung zu erhalten, werden Rechenabgrenzungsposten gebildet. In der Handelsbilanz und Steuerbilanz ist eine Rechnungsabgrenzung erforderlich. Aktive Rechnungsabgrenzung ist mit den bilden von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verbunden. Diese aktiven Rechnungsabgrenzungsposten treten auf, wenn Ausgaben am Bilanzstichtag getätigt werden, diese Ausgaben jedoch erst im darauf folgenden Geschäftsjahr in der Bilanz dargestellt werden. Im Steuerrecht betrifft das Aufwendungen für Verbrauchsteuern, Umsatzsteuern und Zölle. Sofern diese nicht als sofortiger Aufwand geltend gemacht werden, sind sie als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu buchen.