Angebot

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Das Angebot wird nach Anfrage schriftlich oder mündlich zu den Bedingungen des Verkäufers geäußert. Ein Angebot ist immer verbindlich und alle im Angebot festgehaltenen Bedingungen müssen bei Bestellung erfüllt werden. Angebote können von Anfrage in verschiedener Höhe eingeholt werden. Sind sie für den Anbieter verbindlich, ist ein Einkäufer noch nicht dazu gezwungen, das Angebot anzunehmen. Verschiedene Angebote von mehreren Anbietern sichern den Käufer Flexibilität zu. Möchte ein Verkäufer die Verbindlichkeit eines Angebotes umgehen, so fügt er dem Angebot eine Freizeichnungsklausel hinzu. Hat er dieses nicht, kann nur ein fristgerechter Widerruf die Verbindlichkeit des Angebotes beheben. Jedoch wurde die Freizeichenklausel in Angeboten vor Gerichten schon als Wettbewerbsverstoß geahndet. Ein Angebot sollte Bestandteile wie Bezeichnung und Qualität der Ware, Lieferbedingungen, Menge, Rabatt, Kosten für Lagerung und Verpackung, Erfüllungsort, Eigentumsvorbehalt, Lieferzeiten und Zahlungsbedingungen enthalten.

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