(Auch Bestellprozeß) Der Bestellprozeß beschreibt den rechtlichen als auch organisatorischen Vorgang der Bestellung. Durch innerbetriebliche Bestandsmeldung wird dem Einkäufer die Bedarfsinformation übermittelt. Der Einkäufer hat die Aufgabe, Beschaffungsquellen zur Erfüllung der Bedarfe ausfindig zu machen und untereinander auf Eignung zu vergleichen. Sowohl auf traditionellem Wege, über Ausschreibungen als auch über elektronische Märkte können Angebote von Händlern eingeholt werden. Im Zuge der Angebotsbearbeitung werden Angebote auf Übereinstimmung mit innerbetrieblich geforderten Kriterien überprüft, wie Qualität, Lieferzeit, Menge und sonstige Einkaufsbedingungen. Der Bestellentscheidung voran können Vergabeverhandlungen zur Ausräumung von Angebotsschwachstellen gehen. Die schriftliche Bestellung räumt rechtliche und sachliche Fragestellungen einwandfrei aus und dient außerdem der Dokumentation und gegebenenfalls weiteren Bearbeitung im Zuge der innerbetrieblichen Bestellorganisation. Nach einem Vergleich der Bestellung mit der Auftragsbestätigung des Händlers kann die Bestellung abgeschlossen werden.