(Erlösschmälerungen) Die Erlösberichtigung ist ein Teil der Erlösschmälerung. Bei der Erlösschmälerung handelt es sich um eine Korrektur des Erlöses, eine Reduzierung von diesem, der zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang anfällt. Auch ein Rücksenden von Leistungen kann eine Korrektur auslösen. Eine Reduzierung des Erlöses kann auch erst am Ende einer Abrechnungsperiode erfolgen, insofern Gutschriften anfallen, Mängelrügen, Skonti oder Boni. Die Erlöskorrektur erfolgt meist aufgrund von nachträglich verbesserten Berechnungsfehlern. Die Buchung einer Erlösschmälerung findet auf Unterkonten der Erlöskonten statt, außer die Erlösschmälerung betrifft direkt den Netto-Umsatzerlös. In Bezug auf die Umsatzsteuer muss nach der berichtigenden Reduzierung eines Erlöses dieser neue Betrag der tatsächlichen Besteuerung zugrunde gelegt werden, wodurch die anfallende Umsatzsteuer reduziert wird.