Grundsteuer

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Als Grundsteuer wird diejenige Steuer bezeichnet, die auf das Eigentum an Grundstücken ebenso wie auf deren Bebauung erhoben wird. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im deutschen Grundsteuergesetz wieder. Der Hebesatz, der auf die Grundstücke erhoben wird, ist je nach Gemeinde individuell festgelegt. Vom Finanzamt wird lediglich ein gewisser Einheitswert festgestellt, der durch die Erhebung eines Grundsteuer-Messbetrages erweitert wird. Die Grundsteuer A wird dabei für agrarisch, das heisst landwirtschaftlich, genutzte Grundstücke erhoben, die Grundsteuer B für baulich nutzbare oder genutzte Grundstücke. Der Einheitswert des Finanzamtes wird dabei jeweils mit dem von der jeweils zuständigen Gemeinde errechneten Hebesatz multipliziert. Dieser Hebesatz wird vom jeweiligen Gemeinderat individuell festgelegt, meist in einer Haushaltssitzung oder einer speziellen Hebesatzsatzung.

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