Als Handelsware ist sämtliche Ware definiert, die von Gewerbetreibenden als Wirtschaftsgüter genutzt werden. Theoretisch fallen unter diese Bezeichnung Wirtschaftsgüter aller Art, praktisch werden aber meist nur die Geschäftsgegenstände von Handelsunternehmen als Handelsware bezeichnet. In jedem Falle muss es sich bei den Handelswaren allerdings um materielle Wirtschaftsgüter handeln, also zum Beispiel industrielle oder landwirtschaftliche Produkte. Diese werden in der Regel genau so weiterverkauft, wie sie auch eingekauft worden sind. Der besondere Punkt an den Handelswaren, der sie von den Erzeugnissen unterscheidet, ist die Tatsache, dass das sie einkaufende Unternehmen an den Handelswaren keinen schöpferischen Prozess vornimmt. Stattdessen werden die Handelswaren direkt vom einkaufenden Unternehmen weiterverkauft. Dennoch ist das weiterverkaufende Unternehmen auch hier ein Teil der Wertschöpfungskette, da die eingekauften Handelswaren zum Händler oder zum Konsumenten weitergeliefert werden.
Insgesamt gibt es drei Gruppen von Handelswaren. Die Schlüsselartikel sind diejenigen Waren, die vom Kunden als besonders begehrenswert angesehen werden und die daher als Beurteilungsmaßstab für das gesamte Sortiment des Unternehmens dienen. Zugartikel dagegen sind solche Artikel, mit denen sich ein Unternehmen von direkten Konkurrenten abheben will. Die Sonderangebote sind Artikel, die lediglich für eine bestimmte Zeitdauer in das Sortiment des Unternehmens aufgenommen worden sind.