Eine Holdinggesellschaft ist gesetzlich nicht allgemein definiert, lediglich branchenspezifisch. Sie besteht aus insgesamt zwei Ebenen, der Muttergesellschaft und einem oder mehreren Tochterunternehmen. Das Mutterunternehmen besitzt Anteile oder Beteiligungen der Tochtergesellschaften, wobei meist Minderheitsanteile gemeint sind. Hat die Muttergesellschaft eine Mehrheit inne, so wird meist ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag beschlossen. Die genaue Organisation der Holdinggesellschaft wird durch die unternehmensinternen Verteilungen der Eigentumsrechte, Aufgabenverteilungen, sowie Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse bestimmt.