Nach der Bilanzierung des vergangenen Geschäftsjahres kann das Ergebnis entweder positiv oder negativ ausfallen (gemäß deutschen Handelsgesetzbuch § 275). Bei einem negativ ausfallenden Ergebnis –also Verlusten- spricht man im Allgemeinen von einem Jahresfehlbetrag. Das positive Pendant wäre der Jahresüberschuss. Wurde ein Jahresfehlbetrag erzielt kann auch von einem Reinverlust oder auch einem negativen Jahresüberschuss gesprochen werden.
Berechnet wird dieser aus der Differenz von Erträgen und den Aufwendungen. Ergibt sich daraus ein negativer Wert, ist dies der Jahresfehlbetrag. Dementsprechend ergibt sich ein Jahresfehlbetrag immer dann, wenn die Aufwendungen größer als die im Jahr erwirtschafteten Erträge sind.