Hierbei handelt es sich um Vereinigungen von Personen oder einer Vermögensmasse, welche eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellen. Die juristische Person trägt Rechte genauso wie Pflichten, kann klagen und verklagt werden. Weiterhin kann sie als Erbe eingesetzt werden und natürlich auch Vermögen besitzen. Eine übliche Unterscheidung ist die juristische Person des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Unter einer juristischen Person des Privatrechts werden AG, GmbH, KGaA oder PartG gesehen. Hier ist es so, dass es keine persönliche Haftung für deren Mitglieder gibt. Bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Staat, Gemeinde, etc.) unterliegen die jeweiligen Personen der Aufsicht durch Verwaltung oder Staat.
Juristische Personen sind das Gegenstück zu natürlichen Personen. Eine natürliche bzw. reale Person ist der Mensch, der praktisch von Geburt an über Rechte und Pflichten verfügt. Er kann Besitzer einer Sache werden, kann erben und vererben, Schulden aufnehmen, Forderungen stellen, klagen und verklagt werden.
Im gegenüber steht die juristische Person. Sie ist kein real existierender Mensch, hat aber im Prinzip sehr ähnliche Rechte und Pflichten von Rechts wegen verliehen bekommen. Ihre Rechtsfähigkeit erhält die juristische Person durch die Eintragung in ein bei Gericht geführtes Register wie zum Beispiel das Handelsregister oder das Vereinsregister. Im allgemeinen werden juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts unterschieden.
Zu ersteren gehören zum Beispiel eingetragene Vereine, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften und private Stiftungen, zur zweiten zählen öffentliche Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie Personal- und Realkörperschaften (Industrie-und Handelskammer, Gemeindeverbände) etc. Juristische Personen sind genau wie natürliche Personen rechtlich greifbar und haftbar. Sie können auch ein eigenes Vermögen haben können erben und vererben, Schulden machen usw. Andererseits sind juristische Personen aber nicht deliktfähig, d.h. sie können strafrechtlich nicht verfolgt werden.
Statt dessen können ihre Organträger wie der Vorstand oder der Geschäftsführer bestraft werden Das unterscheidet sie grundlegend von Unternehmen, bei denen die Eigentümer oder Gründer persönlich haften.
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