Als Monetäre Anreize bezeichnet man in der Arbeitnehmerentlohnung, Anreize die geschaffen werden, um den Arbeitnehmer zu einer bestimmten Handlung zu bringen. In diesem Bereich werden auch nicht gewünschte Handlungsweisen mit Sanktionen „bestraft“. Durch die zusätzlichen Anreize wird der Mitarbeiter in der Regel dazu bewegt noch stärker im Sinne des Unternehmens zu handeln und den Erfolg des Betriebes weiter voran zu treiben. Monetäre Anreize werden zusätzlich zu dem vereinbarten Lohn ausbezahlt, die Leistungen für die dann eine zusätzliche Entlohnung erfolgen soll, sollten in auch in dem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dabei sind Monetäre Anreize nicht immer nur Geldleistungen, es kann sich viel mehr auch um geldwerte Vorteile, wie einen Firmenwagen oder ein Firmenhandy handeln, welche auch privat genutzt werden können. Diese Zusatzleistungen sind in jedem Fall steuerlich bekannt zu machen.