Eine Namensaktie ist im Gegensatz zur Inhaberaktie eine auf den Name des Aktionärs lautende Aktie. Dies bedeutet der Eigentümer wird mit Namen, Adresse und Geburtsdatum im Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Namensaktien stellen allerdings keine Namens-, sondern Orderpapiere dar. Eine Namensaktie ist durch Indossament oder durch eine Forderungsabtretung übertragbar. Bei der Übertragung der Aktie müssen eine Löschung des Altaktionärs aus dem Aktienregister und eine Neueintragung erfolgen. Namensaktien sind relevant, wenn der Gegenwert bei der Ausgabe der Aktie nicht vollständig bezahlt wird.