Eine Option, im wirtschaftlichen Sinne ist ein Kauf- und Verkaufsrecht. In der Wirtschaft wird mit einer Option ein Recht bezeichnet, eine Bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Eine Option wird somit auch als bedingtes Termingeschäft gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich explizit um ein Recht und nicht um eine Pflicht. Die Entscheidung liegt hierbei bei dem Optionsinhaber. Der Optionsinhaber besitzt die Entscheidungsfreiheit nach dem Kauf vom Stillhalter, ob er die Option verkauft (eventuell gegen den Willen des Stillhalters) oder ob er die Option verfallen lässt. Der Optionsinhaber entscheidet unilateral. Optionen sind im Bereich von Finanzgeschäften bedeutsam.