Pfändungsbeschluss

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Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Bevor es bei einem Schuldner zu einer Kontopfändung kommen kann, muss vom Gläubiger ein Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Die kontoführende Bank des Schuldners wird als Drittschuldner in Anspruch genommen. Beim Pfändungsbeschluss wird der Auszahlungsanspruch des Schuldners an seine Bank gepfändet. Sobald der Pfändungsbeschluss zugestellt wurde, darf die Bank innerhalb von 14 Tage weder an den Schuldner (Kontoinhaber) noch an den Gläubiger auszahlen. Somit enthält der Pfändungsbeschluss für den Drittschuldner das Verbot, an den Schuldner zu zahlen und für den Schuldner das Verbot, über die Forderung zu verfügen.

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