Policedarlehen

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Unter dem Policedarlehen versteht man ein Versicherungsdarlehen. Das Policedarlehen wird durch die Beleihung einer Lebensversicherung aufgenommen. Allerdings sind bestimmte Arten von dem Policedarlehen ausgeschlossen. Darunter zählen unter anderem Rentenversicherungen, Fondsgebundene Lebensversicherungen sowie Verträge der betrieblichen Altersvorsorge. Der Versicherungsnehmer ist beim Policedarlehen nicht nur Kreditnehmer, sondern auch Kreditgeber. Der Versicherungsnehmer lässt sich durch das Policedarlehen einen Vorschuss aus der Versicherungssummer auszahlen. Das Policedarlehen stellt somit eine Kreditform dar. Die Gewährung eines Policedarlehen erfolgt somit auch bei negativer Bonität. Das Policedarlehen wird in der Regel in einer Summe getilgt und stellt so ein endfälliges Darlehen dar.

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