Stillhalter

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Dabei handelt es sich um den Verkäufer einer Option. Grundsätzlich ist eine Option das Recht auf eine Wahl, einen Kauf oder Verkauf durchzuführen. Diese Option wird in der Regel für eine sogenannte Optionsprämie – also den Kaufpreis – erworben. Derjenige, der dieses Recht dann ausüben darf, ist der „Optionsinhaber“, der somit zum Beispiel Fremdwährungen Wertpapiere, Rohstoffe, Energieträger oder sonstige reale Güter erwerben kann. Als Stillhalter bezeichnet man den Gegenpart des Optionsinhabers, denn er muss auf die Entscheidung warten, ob dieser seine Option nutzen will oder nicht.

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