Stückzinsen ist ein Begriff aus dem Wertpapierbereich, der sich darauf begründet, dass jeder Wertpapiereigentümer ein Anrecht auf die anfallenden Erträge besitzt. Da jedoch Fälligkeitstag und Schlusstag des Zinskupons eher selten zusammen fallen, muss eine anteilige Berechnung stattfinden. Die so erfolgten Zinen werden als Stückzinsen bezeichnet und stehen dem Verkäufer bis zum Kalendertag der nächsten Fälligkeit zu.
Die Zinsen für Anleihen werden jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr bezahlt. In Deutschland ist dies in den meisten Fällen genau einmal im Jahr der Fall. Beim Erwerb einer Anleihe im Laufe des Jahres sind daher in der Regel schon Zinsen aufgelaufen.
Kaufen Sie zum Beispiel am 15. Januar eine Anleihe mit einer Verzinsung von sechs Prozent, deren Zinstermin der erste Oktober ist, dann sind seit dem letzten Zinstermin exakt dreieinhalb Monate vergangen.
Bei einem Nennwert von 10.000 Euro sind somit exakt 175 Euro Stückzinsen aufgelaufen. Dieser Wert wird dabei wie folgt berechnet. Die 10.000 Euro werden mit den sechs Prozent multipliziert, dann durch zwölf geteilt. Am Ende wird das ganze mit den dreieinhalb vergangenen Monaten multipliziert.
Diese 175 Euro schulden Sie als Käufer somit dem Verkäufer. Am ersten Oktober erhalten Sie dann die vollen Zinserträge für die vergangenen zwölf Monate in Höhe von 600 Euro.
Nach Abzug der gezahlten 175 Euro nehmen Sie somit genau 425 Euro ein, was wiederum den Zinsen vom 15. Januar bis zum ersten Oktober entspricht. Diese Stückzinsen müssen streng genommen bei der Berechnung der Rendite von Anleihen berücksichtigt werden. Zur Vereinfachung werden die Stückzinsen in den gängigen Verfahren nicht berücksichtigt.
Steuerlich werden Ihre gezahlten Stückzinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen eingestuft. Sie können die Stückzinsen mit ihren anderen Einnahmen verrechnen, in unserem Beispiel mit den Zinseinnahmen von 600 Euro.
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