Als Teil des Arbeitsrechts beinhaltet das Tarifvertragsrecht die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf die Bildung von Vereinigungen, die darauf ausgelegt sind, die wirtschaftlichen Arbeitsbedingungen zu verbessern und den aktuellen Standard zu halten. Es bildet also die gesetzliche Grundlage für Gewerkschaften und Tarifverträgen.
Bei dem Tarifvertragsrecht handelt es sich um einen besonderen Teil des Arbeitsrechts. Wesentlicher Bestandteil ist dabei das im Grundgesetz verankerte Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers, Vereinigungen zu bilden. Ziel dabei ist es, die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer wirtschaftliche zu fördern und die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren. Auf dieser Basis können Gewerkschaften, wie beispielsweise Verdi, geschaffen werden. Diese handeln dann Bedingungen der Tarifverträge aus. Viele Arbeitnehmer sehen in einem Tarifvertrag die eigene wirtschaftliche Sicherheit im Bereich des Arbeitsplatzes. Denn Tarifverträge sollen jeden Arbeitnehmer davor schützen, der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt zu sein, so dass es ein hohes Maß an Planungssicherheit schafft.
Das zu dem Tarifvertragsrecht gehörige Gesetz bezeichnet man als Tarifvertragsgesetz. Hierin finden sich alle Pflichten der Parteien, die an einem Tarifvertrag beteiligt sind. Dieses Gesetz ist unterteilt in einen schuldrechtlichen Teil und einen normativen Teil. Im schuldrechtlichen teil finden sich Regelungen zu den tarifvertragsrechtlichen Richtlinien, Normen, welche vor allem den Inhalt und die betrieblichen Verfassungsrichtlinien beinhalten, sind im normativen teil geregelt.
In einem Tarifvertrag finden sich beispielsweise Regelungen zu folgenden Bereichen:
- die Höhe der Löhne und Gehälter, der Vergütung der Auszubildenden, des Weihnachts- und Urlaubsgeldes
- die Arbeitszeit pro Woche
- die Anzahl der Urlaubstage
- die geltenden Kündigungsfristen
Weitere Inhalte zum thema finden sich im Bereich Personalwirtschaft.