Tenderverfahren

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Es handelt sich um eine besondere Version des Emissionsverfahrens, bei dem Wertpapiere angeboten werden, ohne vorab einen Verkaufskurs festzulegen. Interessierte Anleger können ein Gebot auf das Wertpapier abgeben und dabei einen Kurs festlegen, bei dem sie bezahlen würden. Der Verkaufskurs wird letztendlich so festgelegt, dass eine Aufteilung auf jeden Bieter erfolgt, der zu diesem oder einem höheren Kurs bereit wäre zu zahlen. Ein Beispiel für die Zuteilung durch das Tenderverfahren in Deutschland wären zum Beispiel Kassenobligationen des Bundes und U-Schätze.

Tenderverfahren definiert

unter dem Tenderverfahren, welches auch als Ausschreibungsverfahren bekannt ist, versteht man das emittieren von Wertpapieren, in der Regel Obligationen, über Gebote. Hierbei sammelt der Anbieter unterschiedliche, eingehende Gebote als Grundlage. Auf dieser Grundlage wird nun zugeteilt. Bei dieser Zuteilung haben die Höchstbietenden Vorrang. Zur Anwendung gibt es mehrere Arten der Zuteilung. Über solche Tenderverfahren stellt die Europäische Zentralbank den Kreditinstituten Liquidität bereit, dies nennt sich dann Offenmarktgeschäft oder Refinanzierung.

Zinstender

Zinstender bedeutet, dass die bietenden Kreditinstitute sowohl Betrag, als auch Zinssatz in ihr Gebot mit aufnehmen. Bei der Zuteilung im Zinstender unterscheidet man wiederum zwischen zwei Verfahren der Zuteilung, dem „holländischen Verfahren“ sowie dem „amerikanischen Verfahren“.
Diese Unterscheiden sich im Satz, zu welchem die Zuteilung erfolgt. So erfolgt beim holländischen Verfahren die Zuteilung zu einheitlichen Sätzen, während sie beim amerikanischen Verfahren zu individuellen Sätzen erfolgt. Bei individuellen Bietungssätzen werden, über dem niedrigsten Satz liegende Gebote, voll zugeteilt. Gegebenenfalls werden Gebote zu diesem Satz aber auch repariert.

Mengentender

Der Zinssatz beim Mengentender wird vorab von der Zentralbank festgelegt. Hier bieten die Geschäftspartner lediglich einen Geldbetrag, zu welchem sie den geforderten Zinssatz zahlen. Sollte es passieren, dass die Bietungen der Kreditinstitute höher sind als von der Notenbank angestrebt tritt eine Quote in Kraft, entsprechend dieser Quote wird nun zugeteilt.

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