Umlaufvermögen

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Im Gegensatz zum Anlagevermögen (AV) dient das Umlaufvermögen (UV) einem Unternehmen lediglich für einen kurzfristigen Zeitraum. Dabei handelt es sich beispielsweise um Rohstoffe oder andere Handelsware. Es ist auf stetige Bestandsänderungen programmiert und lässt sich leicht liquidieren, da es eben aus dem Warenbestand, aus der Kasse und dem Bankkonto besteht. Man kann es schnell in den Wirtschaftskreislauf einspeisen und genauso schnell wieder herausholen.

Als Umlaufvermögen im handelsrechtlichen Sinn werden in einem Unternehmen alle Vermögensgegenstände bezeichnet, die nicht zum längerfristigen Verbleib im Unternehmen bestimmt sind.

Eine Definition gibt das Handelsgesetzbuch zum Umlaufvermögen nicht vor, sondern es sind im Umkehrschluss all die Vermögensgegenstände, die kein Anlagevermögen sind (dieses ist in § 247 (2) HGB eindeutig definiert).

Gegenstände des Umlaufvermögens befinden sich immer nur kurzzeitig im Unternehmen.

Dazu zählen unter anderem Vorräte wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren und fertige Erzeugnisse, Bankguthaben und Kassenbestände, sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.

In der Bilanz wird das Umlaufvermögen gemäß § 266 (2b) HGB auf der Aktivseite ausgewiesen und ist in sich noch einmal untergliedert.

Gemäß § 266 HGB sieht diese Gliederung wie folgt aus:

I. Vorräte und Vorratsvermögen

  1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  2. unfertige Leistungen und Erzeugnisse
  3. Waren und fertige Erzeugnisse
  4. geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  4. sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

  1. Anteile an verbundenen Unternehmen
  2. eigen Anteile
  3. sonstige Wertpapiere

IV. Liquide Mittel

  1. Kassenbestände, Schecks, Bankguthaben bei Kreditinstituten

Während sich Positionen wie Forderungen, Warenbestand oder Guthaben bei Kreditinstituten eindeutig als Umlaufvermögen identifizieren lassen, fällt die Zuordnung z. B. bei Wertpapieren u. U. nicht ganz so eindeutig aus.

Hier ist nach der Art der Wertpapiere zu unterscheiden und vor allem danach, ob sie zur kurzfristigen Liquidität bestimmt sind, oder als dauerhafte Wertanlage angeschafft wurden. Wechsel oder Schecks, die auch als Wertpapiere gelten, sind allerdings immer dem Umlaufvermögen zuzuordnen.

Das Umlaufvermögen spielt auch in der Bilanzanalyse eine wichtige Rolle. Hier werden verschiedene betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermittelt, die Aufschluss über die Lage des Unternehmens geben.

Eine Kennzahl ist z. B. die Vermögensidentität. Dabei wird das Anlage- und Umlaufvermögen in Relation gesetzt.

Während in Handelsbetrieben das Umlaufvermögen überwiegt, sind z. B. Transportunternehmen und produzierende Gewerbe ehr Anlagenintensiv.

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