Vertragsfreiheit

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Vertragsfreiheit ist die Freiheit, Verträge mit selbst ausgewählten Personen und eigenen Inhalten abzuschließen.
Sie ist eine Kernvoraussetzung in der Marktwirtschaft und steht unter dem gesetzlichen Schutz der freien Entfaltung.
Sie kann im Gegensatz zum Schutz ausgewählter Personengruppen stehen und eingeschränkt sein, wenn sie dazu missbraucht wird, bestimmte Personen aus niederen Gründen auszuschließen.
Andererseits werden die Rechte der Vertragsfreiheit durch vorgegebene Allgemeine Geschäftsbedingungen weitestgehend eingeschränkt. Der DIHK überprüft regelmäßig, ob die Einschränkungen legitim sind sowie verhältnismäßig.

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