Zahlungsunfähig ist, wer eine fällige Forderung dauerhaft nicht zahlen kann. Sie liegt dann vor, wenn der Schuldner seine Zahlungen einstellt.
Sie ist auch der Grund für die Eröffnung einer Insolvenz. Wer aber nur kurzfristig nicht zahlen kann, ist nicht gleich insolvent. Wenn einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht, muss der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht beantragt werden.
Wenn der Antrag nicht gestellt wird, kann das strafrechtliche Folgen haben.