Die Schuldenkonsolidierung beinhaltet das Gesetz, dass der Konzernabschluss einer Firma sich so abspielen soll, als wären alle angehörigen Betriebe ein Konzern, bzw. eine Einheit. Diese sollen nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich ein Ganzes sein und es sollen keine Schuldpositionen oder Ansprüche gegeneinander auftauchen. Rechnungsabgrenzungsposten und Eventualverbindlichkeiten sollen in die Konsolidierung einbezogen werden.
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Was genau ist eine Schuldenkonsolidierung?
Wenn eine Konsolidierung bei einem Konzern stattfindet, ist es Sinn und Inhalt für einen Ausgleich der beteiligten Unternehmen untereinander zu sorgen. Dieser Vorgang heißt Schuldenkonsolidierung. Es ist üblich, dass Zahlungen zwischen den sogenannten Mutter- und Töchterunternehmen stattfinden – diese Zahlungen sollen bei dem Konzernabschluss vollständig ausgeglichen werden. Beidseitige Schulden der Unternehmen ergeben sich schon durch die Verträge, die das Verhältnis genau beschreiben. Die Inhalte dieser ausgleichenden Verbindlichkeiten können breit gefächert sein. Wörtlich genommen braucht man deshalb eine ebenso breit gefächerte Beschreibung. In sämtlichen Bilanzpositionen der betroffenen Unternehmen sind die Forderungscharakter untereinander optimal zu erfassen und ein Ausgleich kann vollzogen werden. Erst danach wird der Schuldenkonsolidierung Genüge getan. Denn diese geht davon aus, dass die involvierten, also die betroffenen Firmen gegenseitige Schulden nicht haben dürfen.
Was sagt das Handelsgesetz dazu?
Das Handelsgesetz sieht zur Vereinfachung der Schuldenkonsolidierung eine Ausnahme vor, und zwar spielen hiernach die Beträge nur eine untergeordnete Rolle. Was die Beschreibung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Finanzlage betrifft, so braucht es keine Aufnahme zu geben. Hier wäre dann die Konsolidierung auch ohne Aufrechnung möglich. Wenn alle betroffenen Unternehmungen dieselben Beträge verbuchen, gestalten sich die Aufrechnungen erfolgsneutral und sind ein unproblematischer Schritt. Verschiebungen können entsprechend ausgeglichen werden, wenn alle die Abweichungen der entsprechenden Positionen einhalten. Damit eine erfolgsneutrale Abrechnung vonstattengehen kann, sind Verlustvorträge oder Konzernrücklagen zu bilden.
Was beinhaltet die Einheitstheorie?
In der Einheitstheorie werden Aufrechnungen von Forderungen und Schuldpositionen des Unternehmens erfasst, die in einen fälligen Konzernabschluss einer Mutter mit einzubeziehen sind. Das sind die Schulden, die gegeneinander aufzurechnen sind. Es besteht eine Notwendigkeit, alle die zum Konzern gehörenden Unternehmen in einer Einheit zu sehen, der sogenannten Einheitstheorie. So betrachtet existieren keine Forderungen und Schuldpositionen gegeneinander. Es werden sämtliche Bilanzpositionen die Forderungscharakter haben, gegenüber den anderen einbezogenen Konzernunternehmungen mit der dem gegenüberstehenden Position der Verbindlichkeit aufgerechnet.
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