Scoring ist ein Verfahren, welches von Sparkassen, Banken und auch der SCHUFA angewendet wird. Die Bonitätsstärke eines möglichen oder vorhandenen Kreditnehmers soll beim Scoring beurteilt werden. Persönliche Angaben werden dabei mit Punktzahlen besetzt und dafür wird der englische Begriff Scoring (score=Punktzahl)verwendet. Durch die gesamte Punkteanzahl ergibt sich schließlich eine Einschätzung der betreffenden Person. Scoring ist ein schnell zu erstellendes, standardisiertes Verfahren mit einer objektiven Beurteilung durch den Antragsteller, bzw. den Kreditnehmer.
Wird es also wegen einem Kreditantrag durchgeführt, beschreibt man es als Antrags-Scoring. Im Falle, dass die Kreditverpflichtung bereits vorhanden ist, bezeichnet man es als Verlaufs-Scoring. Individuelle Personenmerkmale werden bei diesem Verfahren nicht mit einberechnet.
Beim Scoring geht es nicht alleine um den Kreditnehmer, sondern um einen Vergleich mit vielen anderen Menschen, die ähnliche Eigenschaften wie der eigentliche Kreditnehmer besitzen. Wie wahrscheinlich ist es zum Beispiel, dass ein 43 jähriger Mann, der seit Januar 2001 als Beamter arbeitet und in Musterhausen in der Musterstr zur Miete wohnt, verheiratet ist und 2 Kinder hat, einen Kredit zurückzahlt. Der Kreditnehmer befindet sich also in einem Pool mit etlichen Personen, die diese Eigenschaften aufweisen.
Nun kann es sein dass diese Personen in der Vergangenheit ihre Kredite eher schlecht zurückgezahlt haben. Dann wird Ihr Scoring eher schlecht ausfallen und unter Umständen wird Ihnen der Kredit nicht ausgezahlt, da die Wahrscheinlichkeit, dass Sie den Kredit zurückzahlen zu gering ist. Sie sehen, es hat in erster Linie wenig mit Ihnen zu tun. Sie können jemand sein, der alles immer zurück bezahlt hat, aber Ihr Scoring sagt trotzdem etwas anderes. Es reicht manchmal schon, wenn man nur in der falschen Gegend wohnt. Der Umkehrschluss ist natürlich auch möglich. Dies ist nur ein Auszug aus den Berechnungsmöglichkeiten des Scorings. Die genaue Berechnung ist geheim und wird nicht preisgegeben.
Eine Klage auf Bekanntgabe wurde abgewiesen.
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