Eine Selbstauskunft wird beim Kreditantrag zur Kreditprüfung vom Antragsteller ausgefüllt. Sie kann sowohl schriftlich, als auch mündlich durchgeführt werden. Der Kreditnehmer muss Fragen zu seiner wirtschaftlichen Lage beantworten und den Stand seines Vermögens preisgeben. Die Selbstauskunft ist eine Ergänzung zur Kreditwürdigkeitsprüfung und muss vollständig ausgefüllt sein. Änderungen der Verhältnisse müssen zeitnah berichtigt und ergänzt werden. Oft sichern sich Kreditinstituten bei der Selbstauskunft mit einer zusätzlichen Schufa-Auskunft ab. Entsprechen die Angaben nicht der Wahrheit, können bestimmte Verträge für nichtig erklärt werden und Kreditinstitute können daraufhin sogar ein Schadensersatzanspruch beantragen.