Degressive Abschreibung / Abschreibung Degressiv

Home » Abschreibung » Degressive Abschreibung / Abschreibung Degressiv

Die Abschreibungsmethode – degressive Abschreibung (degressive AFA) – oder Buchwert Abschreibung (Buchwert AFA) verfährt nach einer anderen Methodik als die lineare Abschreibung (lineare AfA). Während bei der linearen Abschreibung stets jährlich gleiche Werte auf der Basis vom Anschaffungswert oder Herstellungswert berechnet werden, werden bei der degressiven Abschreibung jährlich sinkende Abschreibungswerte angesetzt.

Im ersten Jahr der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes wird eine Abschreibungssumme auf der Grundlage der Anschaffungskosten berechnet.

In allen folgenden Jahren berechnet sich dann der Abschreibungsbetrag für die AfA nach dem gleichen Prozentsatz zum in diesem Jahr gültigen Restbuchwert. Da sich dieser Restwert natürlich verringert, verringern sich auch die Beträge, die jeweils abzuschreiben sind geometrisch. Bei der degressiven Abschreibung werden keine Abschreibungen bis auf Null vorgenommen, es bleibt am Ende der Nutzung des Wirtschaftsgutes immer noch ein Restbuchwert bestehen.

Teils höhere Abschreibungsbeträge bei degressiver Abschreibung

Obwohl im Laufe der Jahre bei einer degressiven AfA die Beträge, die für die Abschreibungen verbucht werden können, sinken (Da der Restbuchwert ja sinkt), können bei dieser Methode teilweise höhere Abschreibungsbeträge erzielt werden als bei anderen Abschreibungsmethoden. Die Ursache liegt darin, dass für die degressive Abschreibung am Anfang, also nach der Anschaffung, ein Unternehmen erheblich höhere Beträge ansetzen kann. Die degressive Abschreibung hat besonders für solche Wirtschaftsgüter im Unternehmen Vorteile, bei denen es bereits in verhältnismäßiger kurzer Zeit zu hohen Abnutzungserscheinungen kommt. Sinnvoll ist die Anwendung der degressiven Abschreibung auch bei Gütern, die infolge von absehbaren Innovationen und sonstigen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen nicht langlebig genutzt werden können, da sich ihre Verwendung nicht mehr rechnet. Hier wirken sich die höheren Beträge beim Einstieg in die Abschreibungen meist sehr vorteilhaft aus.
Die Abschreibungsmethode kann von degressiv auf linear gewechselt werden wenn der lineare Abschreibungsbetrag der Wirtschaftsgüter die degressiven Abschreibungsbeträge übersteigt. So sind die Anschaffungskosten am Ende der Nutzungsdauer komplett abgeschrieben. Dies ist sinnvoll, da sich andernfalls durch die Abschreibungen mit einem festen Prozentsatz immer ein Restwert in den Büchern ergibt und es niemals vollständig abgeschreiben wäre.

Gesetzliche Änderungen betreffs der degressiven Abschreibung

Im Jahr 2007 wurde für den 1. 1. 2008 die Einstellung der Verwendung der degressiven Abschreibung (Abschreibung degressiv) durch das Unternehmenssteuerreformgesetz bewirkt. Das galt allerdings für jene Wirtschaftsgüter, die nach festgesetzten Stichtagen angeschafft wurden. Ab 2009 wurde durch eine weitere Änderung die degressive Abschreibung wieder gültig, allerdings galt dies vorerst für den Zeitraum von zwei Jahren im zuge des Konjunkturprogramms.
Der rechtliche Rahmen der Abschreibungsmethode ist im EStG geregelt.

Formel

Abschreibungsbetrag = Abschreibungssatz × Buchwert des Vorjahres.

Abschreibungssatz (in %) = Abschreibungssatz lineare Abschreibung x 2 (oder x3)

Der Prozentsatz der linearen Abschreibung muss also je nach Zeitraum der Anschaffung mit 2 oder 3 multipliziert werden.

Anschaffung von 2006 = x 2 (Abschreibungssatz maximal 20%)

Anschaffung in 2006 oder 2007 = x3 (Abschreibungssatz maximal 30%)

Beispiel für eine degressive Abschreibung

Ein Unternehmen kauft in 2006 eine Maschine für 100.000,- € mit einer Nutzungsdauer (laut Tabelle) von 10 Jahren.

  • Für die lineare Abschreibung ergäbe sich (laut Formel) ein Abschreibungssatz von 10%
  • Da die Maschine in 2006 gekauft wurde, multiplizieren wir den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung mit 3 um den Abschreibungssatz der degressiven Abschreibung zu erhalten. Hier ergibt sich also ein Abschreibungssatz von 30%
  • Die Maschine wird jährlich mit 30% des jeweiligen Restwert abgeschrieben.

Abschreibungstabelle

Jahr Abschreibungsbetrag Restbuchwert
0 0 € 100.000 €
1 30.000 € 70.000 €
2 21.000 € 49.000 €
3 14.700 € 34.300 €
4 10.290 € 24.010 €
5 7.203 € 16.807 €
6 5.042,10 € 11.764,90 €
7 3.529,47 € 8.235,43 €
8 2.470,63 € 5.764,80 €
9 1.729,44 € 4.035,36 €
10 1.210,61 € 2.824,75 €
Nach oben scrollen