Die digitale Abschreibung ist eine Form der arithmetisch (rechnerisch) degressiven Abschreibung. Bei dieser Art der Abschreibung fallen die Abschreibungsbeträge, wie es aus der degressiven Abschreibung bekannt ist. Die Abschreibungsbeträge fallen bei der digitalen Abschreibung jeweils um einen festen Betrag. Für das Steuerrecht ist die digitale Abschreibung keine anerkannte Form der Abschreibung, darf also steuerrechtlich auch nicht verwendet werden. Sie gilt lediglich für handelrechtliche Zwecke. Eingesetzt wird die Form der Abschreibung bei solchen Wirtschaftsgütern, die besonders während der ersten Jahre der Nutzung einen besonders hohen Wertverlust verzeichnen. Der Betrag für die Abschreibung aus dem vorangegangenen Jahr muss dabei identisch mit dem Verlust an Wert während der Rechnungsperiode sein.
Anwendung der digitalen Abschreibung
Das Verfahren der digitalen Abschreibung wird vorwiegend eingesetzt, wenn stark sinkender Restschuld, wo eine lineare Abschreibung zu Beginn zu geringe Werte zeigen würde, zum Ende hin dagegen sehr hohe Werte. Das ist zum Beispiel bei Fahrzeugen im Unternehmen der Fall. Die Berechnung erfolgt, indem über Anschaffungswert oder Herstellungswert und die jährliche Nutzungsdauer der Degressionsbetrag im Jahr festgestellt wird. Der Degressionsbetrag bleibt dann gleich, er nimmt immer Bezug auf die Anschaffungskosten oder die Herstellungskosten.