Als Quotenkartell wird ein Zusammenschluss selbstständiger Unternehmer verstanden, der mittels verbindlicher Absprache das Ziel hat die Quoten (Anteile) an der Produktionsmenge unter den Beteiligten so aufzuteilen, dass keine Überkapazitäten entstehen können. Das Quotenkartell ist eine bestimmte Form des Kontingentierungskartells. (Kontingentierung hier = Zuteilung bei Produktion und Austausch zwecks Kontrolle) Quotenkartelle werden meist zwischen Großunternehmen gebildet, die bereits über sehr bestimmende und starke Marktpositionen verfügen und ihren Markteinfluss durch diese Art der Interessenabstimmung noch weiter stabilisieren und ausbauen möchten.
Mittel und Zweck für ein Quotenkartell
Die Zielsetzung bei der Bildung eines Quotenkartells besteht daran, den Absatz bestimmter Güter auf dem Markt einheitlich zu organisieren. Die Beschränkung bestimmter Mengen von Angeboten zielt dabei ebenfalls auf die Faktoren von Preis und Gewinn ab. Die Beschränkung der Kontingente für bestimmte Produktionen oder Dienste soll eine Überproduktion verhindern. Überproduktion bestimmter Produkte zwingt in der Regel zur Preissenkung. Beim Quotenkartell werden somit Marktanteile zwischen den am Kartell beteiligten Unternehmen so aufgeteilt, dass sie eine weitgehende Kontrolle über den Marktverlauf ausüben können und dabei weder Einbußen beim Preis noch eine geminderte Gewinnsteigerung hinnehmen müssen. Mittel, mit denen ein Quotenkartell seine Ziele verfolgt, sind zum Beispiel die Aufteilung von Angeboten, wobei gemeinsam die Mengen der Angebote abgesprochen werden, des Weiteren die Verteilung von Aufträgen, sodass zentral Aufträge erfasst und dann nach Absprache auf die beteiligten Unternehmen umgelegt werden.
Quotenkartelle greifen damit sehr empfindlich in die freie Entwicklung und Wirkung von Angebot und Nachfrage ein. Sie gefährden den wirtschaftlichen Wettbewerb und die Preisbildung auf der Ebene der Marktwirtschaft.
Quotenkartelle verstoßen gegen Rechtsgrundsätze
Wie die Preiskartelle und die Submissionskartelle, verstoßen auch die Quotenkartelle gegen geltendes Recht. Im deutschen Recht verstößt die Bildung von solchen Quotenkartellen gegen § 1 des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). In der Europäischen Union gilt bereits seit ihrer Gründung ein Verbot dieser Art von Kartellbildung.