In der Kosten- und Leistungsrechnung werden kalkulatorische Zinsen für zu Betriebszwecken angelegtes Eigenkapital und Fremdkapital (Anderskosten) als Kosten gerechnet. Dabei soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das investierte Eigen- und Fremdkapital, das in Vermögensgegenständen für den Betriebszweck gebunden ist, sich entsprechend einer alternativen Kapitalanlage bei einer Bank verzinsen muss.
Wichtige Verrechnung in der Kosten- und Leistungsrechnung
Die Verzinsung des Eigenkapitals spiegelt sich in einer Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens nicht als Zinsaufwand wieder. Den kalkulatorischen Zinsen wird nur in der Kosten- und Leistungsrechnung Rechnung getragen. In der Kosten- und Leistungsrechnung spielt es dabei auch keine Rolle, woher das für den Betriebszweck notwendige Kapital kommt. In die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen fließt hier sowohl das Eigenkapital wie auch das zum Betriebszweck aufgenommene Fremdkapital ein. Dabei wird für die gesamte Bindung von Kapital zum Betriebszweck (produktionswichtige Gebäude, Wagenpark, Maschinen, Anlagen, Geräte usw.) ein einheitlicher Kapitalkostensatz angesetzt. Das ist deshalb von Bedeutung, da die verschiedenen Kapitalarten, die im Betrieb gebunden sind, aus sehr unterschiedlichen Quellen für die Finanzierung stammen. Außerdem haben so die verschiedenen Strukturen und Bedingungen für Finanzierungen keinen Einfluss mehr auf die gesamte Verzinsung des betrieblich gebundenen Kapitals. Als Zinssatz für das so gebundene Kapital für die kalkulatorischen Zinsen wird der jeweils gültige Marktzins unter Aufschlag eines Risikozuschlags angesetzt.
Betriebsnotwendiges Kapital
Es wird bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen vom betriebsnotwendigen Kapital gesprochen. Es sind vielfach auch Kapitalteile in Bereichen gebunden, die keinen Einfluss auf die Produktion und betriebsnotwendige Verläufe haben. Nicht zum betriebsnotwendigen Kapital werden zum Beispiel stillgelegte Betriebsanlagen, Anlagen in Wertpapieren und anderen Finanzanlagen, betriebsfremde Anlagen wie unbebaute Grundstücke, nicht betrieblich genutzte Immobilien und mehr, gezählt. In der Regel werden Durchschnittswerte zugrunde gelegt. Gemindert wird das betriebsnotwendige Kapital noch durch den Abzug von Vorauszahlungen und Teilzahlungen von Kunden und durch vorhandene Lieferantenkredite.
Für die Berechnung können zwei Methoden verwandt werden. Das ist einmal die Methode, bei der mit dem Durchschnitt des gebundenen, betriebsnotwendigen Kapitals für eine bestimmte Dauer der Nutzung rechnet. Die zweite Methode rechnet mit dem Restwert. Hier wird ein durchschnittlicher Restwert entsprechend dem zeitlichen Verlauf zugrunde gelegt.