Die kalkulatorischen Wagnisse sind Einzelwagnisse, die außerhalb des allgemeinen Unternehmensrisikos, im Rahmen betrieblicher Vorgänge einzugehen sind. Bei den kalkulatorischen Wagnissen können nicht jene Wagnisse und Risiken zugerechnet werden, die bereits durch den Abschluss von verschiedenen Versicherungen abgesichert sind.
Kalkulatorische Wagnisse in der Praxis
Innerhalb eines Unternehmens müssen immer bestimmte einzeln benennbare Risiken eingegangen werden. Solche Risiken oder Wagnisse unterscheiden sich vom allgemeinen Unternehmerrisiko, da sie nicht durch übergreifende wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Ereignisse bedingt sind. Kalkulatorische Wagnisse ergeben sich aus dem betrieblichen Alltag und der alltäglichen Unternehmensführung. Da solche Wagnisse als Einzelwagnisse gelten, sind die Risiken direkt dem Gegenstand des Wagnisses zuzuordnen. Sie können also zumindest in Durchschnittswerten berechnet werden. Mit dieser Art Berechnung finden sie als kalkulatorische Kosten Eingang in die Kosten- und Leistungsrechnung.
Als kalkulatorische Wagnisse können eingestuft werden:
- Wagnisse in der Fertigung – einkalkuliert werden müssen fehlerhafte Produktionen, Leistung für Gewährleistungen
- Anlagewagnisse – bestimmte Unfälle oder Katastrophen, die nicht in den Versicherungen enthalten sind
- Entwicklungswagnisse – Forschung und Entwicklung erzielen nicht die gewünschten Ergebnisse
- Wagnisse im Vertrieb – Ausfälle von Forderungen, Währungsverluste
- Beständewagnisse – Lagerverluste durch Werteinbußen bei der Lagerung
- die sonstigen Wagnisse – beinhalten auch die Branchenwagnisse, wie Flugzeugabstürze und dergleichen
Berechnung von kalkulatorischen Wagnissen
Auch wenn kalkulatorische Wagnisse sich als Einzelwagnisse einem bestimmten Umstand und vielfach sogar bestimmten Produkten zuordnen lassen, bleibt ihr Ausmaß im Falle des Eintretens nicht genau berechenbar. Für die Berechnung innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung müssen also Durchschnittswerte angesetzt werden, die voraussichtlich den einkalkulierten Kosten entsprechen. Hierzu werden in der Regel die betreffenden Ereignisse, ihre verursachten Kosten, sowie die vorgekommene Häufigkeit während einer langen Zeitspanne betrachtet und Durchschnittswerte berechnet. Danach richtet sich die Verrechnung der Kosten der kalkulatorischen Wagnisse in einer Kostenrechnung. Die kalkulatorischen Wagnisse werden nach solchen Berechnungen in die Kosten- und Leistungsrechnung aufgenommen unabhängig davon, ob sie wirklich eintreten. Es handelt sich um Wagnisse, die mit sehr annehmbarer Wahrscheinlichkeit Kosten verursachen können.