Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist die Kostengröße, die in die Kostenrechnung für Leistungen des Unternehmers und seiner Familienangehörigen eingeht, welche in den Betrieb eingebracht werden. Im Unterschied zu den übrigen Mitarbeitern steht der Unternehmer in einer Personengesellschaft zu seinem Betrieb in keinem Vertragsverhältnis bezüglich seiner Arbeitsleistung. Während andere leitende Mitarbeiter ein Gehalt beziehen, entnimmt der Unternehmer in einer Personengesellschaft sein Einkommen den Gewinnen und bucht das Einkommen auf ein privates Konto. Diese Umbuchung hat steuerrechtliche Gründe.
Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns
In einer Personengesellschaft bringt der Unternehmer eigene Arbeitsleistung in das Unternehmen ein. Der Unternehmer hat ein Interesse daran, dass der Betrieb wirtschaftlich arbeitet und sich die Produkte und Dienstleistungen sich auf dem Markt gut verkaufen und Gewinne abwerfen. Innerhalb des Unternehmens nimmt der Unternehmer (Eigentümer) eine Leitungstätigkeit ein. Das ist auch dann der Fall, wenn er zum Beispiel bei einer Baufirma selbst handwerkliche Arbeit auf den Baustellen leistet. Die Berechnung der Kosten, die für den kalkulatorischen Unternehmerlohn angesetzt werden, wird sich also nicht an eventuellen handwerklichen und ähnlichen Leistungen im Betrieb messen, sondern am Maß der Leitungstätigkeit und der damit verbundenen Verantwortung.
Für die Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohn werden also in einer Personengesellschaft solche Einkommensgrößen zugrunde gelegt, die dieser Funktion entsprechen. Es gibt etliche Formeln zur Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns, doch können der Berechnung auch einfach vergleichbare Gehälter in der Wirtschaft als Basisdaten dienen. Hier wird von den Fragenstellungen ausgegangen, welche Kosten im Unternehmen anzusetzen wären, wenn ein Beschäftigter mit Vertrag die anfallen Arbeiten vornehmen würde, beziehungsweise was der Unternehmer in einem anderen Unternehmen für diese Leistungen als Einkommen erzielen würde.
Vereinbarkeit des kalkulatorischen Unternehmerlohns mit der Wirtschaftlichkeit
Die Vereinbarkeit mit der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens stellt eine Schwierigkeit beim kalkulatorischen Unternehmerlohn in Personengesellschaften dar. Hat das Unternehmen gute Wirtschaftsdaten und schreibt es schwarze Zahlen, befindet es sich in guter Marktposition und sind keine extremen Einbrüche abzusehen, macht die Berechnung nach obigen Richtlinien keine Probleme. Befindet sich das Unternehmen in einer Krisensituation, wird ein verantwortlicher Unternehmer den eingebrochenen Gewinnen weniger als Einkommen entnehmen. Für eine solche Periode kann also im Interesse der Wirtschaftlichkeit der kalkulatorische Unternehmerlohn auch unter den vergleichbaren Größenordnungen liegen.