Diese Art der Finanzierung wird sehr oft von Unternehmen genutzt. Beim Factoring werden die Forderungen, die das Unternehmen an seine Kunden hegt, an sogenannte Factoringinstitute verkauft.
Bevor solch ein Kaufvertrag zustande kommt, wird jedes Factoringinstitut die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen.
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Das Factoring kurz und bündig erklärt
Beim Factoring werden Forderungen von Kunden etc. an eine Bank oder an eine dritte Gesellschaft verkauft. Der Forderungs verkäufer wird beim Factoring auch vom Dubiosen Risiko befreit, während ihm dieses bei der Zession verbleibt. Da mit dem Forderungsverkauf auch die Evidenzhaltung der Forderungen wegfällt, kann auch die Debitoren Buchhaltung und das Mahnwesen eingespart werden, was oft zu erheblichen Kosteneinsparungen führen kann in der Praxis.
Man könnte Factoring auch als eine Art Finanzdienstleistung sehen und somit als eine Finanzierungsquelle vorwiegend für den Mittelstand, also für mittelständische Unternehmen. Diese können somit auf eine neue Finanzierungsquelle hoffen, indem sie eine umsatzkongruente Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung stehen haben. Man sollte auch einen Hinweis geben auf das echte Factoring, denn nur dieses verkürzt die entsprechend ausgewiesenen Forderungen in der Bilanz des Unternehmens um ein Vielfaches was natürlich auch zu entsprechenden Kosteneinsparungen führt. Durch dieses Faktum werden auch die Verbindlichkeiten entsprechend aufgewogen und dadurch verbessern sie insgesamt das ganze Gesamtbild hinsichtlich der Liquidität des Unternehmens.
Auch die Eigenkapitalquote verbessert sich dadurch was insgesamt einen positiven Effekt auf die Ratings durch externe Beobachter und Banken hat und dadurch die Kredite welche das Unternehmen aufnimmt, billiger werden. Weiters darf man natürlich nicht vergessen, dass auch die administrativen Aufgaben des Debitorenmanagements wegfallen und dadurch die Kostenstruktur insgesamt um ein vielfaches schlanker wird. Man befreit sich so auf diese Art auf eine recht billige Art und Weise von Lasten die eigentlich nicht von notwendiger Dauer sind.
Als Beteiligte gelten etwa der Lieferant als Kreditor, welcher die Forderungen aus den entsprechenden Lieferungen und Leistungen an einen Factor Partner (das kann ein Kreditinstitut, eine Bank oder eine spezielle Factor Bank sein) verkauft. Dadurch wird der Forderungsschuldner (Debitor; dieser wird auch Anschlusskunde, Anschlussfirma, Klient oder Anwender genannt) nun ein neuer Gläubiger worauf wieder der Fristenlauf unberücksichtigt verbleibt.
Aus historischer Sichtweise kann man das Factoring eigentlich auch erklären denn in Deutschland gab es die erste Factoring Transaktion welche registriert ist, im Jahre 1958 durch eine Bank und zwar der Mittelrheinischen Kreditbank Dr Horbach & Co KG aus Mainz.. Allerdings gab es damals zu jener dieser Zeit noch keinerlei erkennbare deutschsprachige Publikation zu diesem Thema sodass auch das als Pionierleistung zu gelten hat in Deutschland.
Auch der Deutsche Factoring-Verband e. V. wurde erst Jahre, eigentlich Jahrzehnte später im Juli 1974 gegründet. Wie bei den meisten Innovationen, sah sich auch dieser neue Finanzierungsweg natürich noch mit gravierenden Rechtshindernissen konfrontiert, welche eine Verbreitung dieser Finanzierungsform sehr sonderlich erschwerten.
Die Rechtsgrundlagen sind natürlich heute eine völlig andere als damals und gerade in Deutschland setzte sich das aus den USA stammende Factoring erstaunlich schnell durch. Es kann auch auf ds neuzeitliche Factoring erst seit 1978 verwiesen werden, welches sich im alAgemeinen natürlich von der ersten Form graviderend unterschieden hatte. Auch die Rechsprechnung hat sich mit dem Thema natürlich in einer umfassenden Art und Weise damit befasst und heute liegen vom BGH mehrere Urteile vor die auch die gesetztlichen Grundlagen besser manifestieren können als dies noch damals der Fall war. Denn der
BGH erlaubte in einem der ersten Urteile aus dem Jahre 1978 dass ein Vorbehaltskäufer von Waren, seine Forderungen aus dem Weiterverkauf – und dies mit deutlichem Hinweis auch nochmals – im Rahmen des echten Factoring an einen Factor zu verkaufen und abzutreten vermag. Dadurch wurde eine kaufrechtlicher Grundlage geschaffen, welche eine vollzogene Abtretung beim echten Factoring keine neu begründeten Schulden sichern konnte. Es wurde somit zu einem Vermögenswertaustausch (das heißt in der Praxis zu einem Tausch der Forderungen gegen Bargeld). Auch hinsichtlich des Abtretungsverbotes sei hingegen die Auslegung so, dass man zusätzlich zu dem gewährten Warenkredit auch entsprechende Sicherungszession in Form von Geldkrediten in Anspruch nehmen kann.
Somit sind also auch Vorausabtretungen aufgrund eines verlängerten Vorbehaltes auf das Eigentum verneint worden. Die Rechtssprechung wurde in den laufenden Jahren natürlich auch immer umfangreicher und komplexer, weshalb auf sie hier in genauen Details auch nicht eingegangen werden kann noch sollte