Die Handelsbilanz wird im HGB § 242 Abs. 1 geregelt. Es ist vorgeschrieben, das der Kaufmann eine Bilanz bei Aufnahme seiner Tätigkeit im Handelsgewerbe (Eröffnungsbilanz) sowie zum Ende des Geschäftsjahres (Jahresbilanz) aufzustellen hat. Bei der Handelsbilanz handelt es sich um eine externe Bilanz, die von Gesellschaftern, Gläubigern und auch Konkurrenten einsehbar ist. Die Bewertung der Handelsbilanz erfolgt nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht.