Rückstellungen werden in Hinsicht auf künftig eintretende Verbindlichkeiten gebildet. Zulässig ist eine Rückstellung nur dann, wenn fest davon ausgegangen sein kann, das diese Verbindlichkeit eintreten wird. Die Höhe der Verbindlichkeit hingegen steht im Regelfall nicht fest.
Rücklagen hingegen werden gebildet, um künftige Verluste ausgleichen zu können. Rücklagen stehen keine unmittelbaren Verbindlichkeiten gegenüber.
Rückstellungen werden in Hinsicht auf künftig eintretende Verbindlichkeiten gebildet. Zulässig ist eine Rückstellung nur dann, wenn fest davon ausgegangen sein kann, das diese Verbindlichkeit eintreten wird. Die Höhe der Verbindlichkeit hingegen steht im Regelfall nicht fest.
Rücklagen hingegen werden gebildet, um künftige Verluste ausgleichen zu können. Rücklagen stehen keine unmittelbaren Verbindlichkeiten gegenüber.
Rücklagen sind demnach dem Eigenkapital, Rückstellungen dem Fremdkapital zuzurechnen.
Rücklagen sind demnach dem Eigenkapital, Rückstellungen dem Fremdkapital zuzurechnen.