Tarifvertragsgesetz

Ein Bundesgesetz aus dem Bereich Arbeitsrecht ist das Tarifvertragsgesetz, kurz TVG genannt. Die ursprünglich Fassung stammt vom 01.April 1949 (WiGBL S. 55, 68) und wurde am 22. April 1949 verabschiedet. Die letzte, für die Bundesrepublik Deutschland, gültige Änderung wurde am 11. August 1914 (BGBI. I S. 1348,1356) erarbeitet und ist am 16. August 1914 in Kraft getreten.

Geregelt sind in einem Tarifvertrag die Rechte aber auch die Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Darin ist den Rechtsnormen entsprechend festgeschrieben, wie es sich bei den Arbeitsverhältnissen mit deren Inhalt, deren Abschluss und deren Beendigung verhält. Es können im Tarifvertrag betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen eingeordnet werden.

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