Rechnungen sind von Unternehmen ausgestellte Zahlungsanweisungen für erbrachte Leistung. Aus gesetzlicher Sicht müssen Rechnungen ausgestellt werden, insbesondere ist dies im Umsatzsteuergesetz ausgewiesen. Dort heißt es wörtlich:
(1) Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes geforderten Angaben insgesamt ergeben. In einem dieser Dokumente sind das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag jeweils zusammengefasst anzugeben und alle anderen Dokumente zu bezeichnen, aus denen sich die übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes ergeben. Die Angaben müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein.
(2) Den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes ist genügt, wenn sich auf Grund der in die Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen.
(3) Für die in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 5 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben können Abkürzungen, Buchstaben, Zahlen oder Symbole verwendet werden, wenn ihre Bedeutung in der Rechnung oder in anderen Unterlagen eindeutig festgelegt ist. Die erforderlichen anderen Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger der Rechnung vorhanden sein.
(4) Als Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 des Gesetzes) kann der Kalendermonat angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird.
(5) Eine Rechnung kann berichtigt werden, wenn
- a) sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 oder § 14a des Gesetzes enthält oder
- b) Angaben in der Rechnung unzutreffend sind.“
Auch hinsichtlich des Inhaltes gibt das Umsatzsteuergesetz genau vor, was eine Rechnung zu beinhalten hat
„Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
- das Ausstellungsdatum,
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
- das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Was eine Rechnung ist, gibt also das Gesetz vor. Das Umsatzsteuer Gesetz von Bedeutung für den Begriff der Rechnung, weil sich der Gesetzgeber und die Rechtsprechung auf deren Begriffsdefinition beruft. Außerdem ist sie Voraussetzung für den Vorsteuerabzug beim Finanzamt.
Im Zuge der Entwicklung rund um die online Buchhaltung muss eine Rechnung nicht mehr nur in Papierform ausgestellt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument ihren gesetzlichen Zweck erfüllen, ohne ihren Status als Rechnung zu verlieren.