Auf Einnahmen aus dem Kapitalvermögen wird eine Erhebung der Steuern festgesetzt. Diese umschreibt der Gesetzesgeber als Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer ist im Jahre 2009 in Kraft getreten.
Auf Einnahmen aus dem Kapitalvermögen wird eine Erhebung der Steuern festgesetzt. Diese umschreibt der Gesetzesgeber als Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer ist im Jahre 2009 in Kraft getreten.