Als Abschreibungsbasis wird der tatsächliche Wert des abzuschreibenden Gutes bezeichnet. Im besten Falle sollte der Wiederbeschaffungswert als Abschreibungsbasis aufgeführt werden und bei selbst hergestellten Produkten die Herstellungskosten.
Als Abschreibungsbasis wird der tatsächliche Wert des abzuschreibenden Gutes bezeichnet. Im besten Falle sollte der Wiederbeschaffungswert als Abschreibungsbasis aufgeführt werden und bei selbst hergestellten Produkten die Herstellungskosten.