Grundschuld
Eine Grundschuld ist vom deutschen Recht als dasjenige dingliche Recht festgelegt, das dem Gläubiger erlaubt, aus einem Grundstück oder grundstücksgleichem Recht die Zahlung eines festgelegten Geldbetrages zu fordern erlaubt. Diese Schuld ist meist nicht an einen anderen Vertrag gebunden, zudem ist es meist egal wer Eigentümer des Grundstückes ist, die Schuld ist lediglich an das Grundstück selbst gebunden. Sie ergibt sich aus den Grundpfandrechten und ist als Sachenrecht definiert. Die Buchgrundschuld wird in Abschnitt III …