Vorzugsaktie
Dies sind Aktien, die aufgrund der Satzung anderen Stammaktien gegenüber mit bestimmten Vorrechten versehen sind. Diese Rechte können Gewinnbeteiligung oder Stimmrecht sein. Um die Inhaber solcher Vorzugsaktien zu schützen, können sie mit einem Nachbezugsrecht versehen werden. Sie dürfen maximal bis zur Hälfte des Grundkapitals ausbezahlt werden. Als Inhaber einer Vorzugsaktie verfügen Sie wie der Inhaber von Stammaktien über alle Rechte eines Aktionärs. Hier gilt allerdings eine kleine Ausnahme, denn ein Stimmrecht erhalten Sie hier …