Die Bilanzgleichung ist auf dem Prinzip der Doppik zurückzuführen, die in der deutschen Rechnungslegung vorgeschrieben ist. Es wird verlangt, das beide Seiten der Bilanz (Aktiva und Passiva) dieselbe Summe auszeichnen.
Die Bilanzgleichung ist auf dem Prinzip der Doppik zurückzuführen, die in der deutschen Rechnungslegung vorgeschrieben ist. Es wird verlangt, das beide Seiten der Bilanz (Aktiva und Passiva) dieselbe Summe auszeichnen.