Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht stoffliche Positionen des Vermögens. Es werden verschiedene Typen von immateriellen Gegenständen unterschieden:
- Firmenwert (Standort, Organisation, Kundenkreis, Mitarbeiterstamm etc.)
- Erfindungen
- Kontingente
- Konzessionen
- Rechte (Patente, Lizenzen,Verlagsrechte, Urheberrechte etc.)
Die Regelung von immateriellen Vermögensgegenständen wird für die Handelsbilanz im HGB § 246 Abs. 1 vorgeschrieben.
In der Steuerbilanz hingegen wird eine Regelung in §5 Abs. 2 EStG vorgenommen. So müssen immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aktiviert werden, wenn diese entgeltlich erworben wurden. Eine Aktivierungspflicht besteht weiterhin für immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens.