Stille Rückklagen (bzw. Reserven) sind die Teile des Eigenkapitals des Unternehmen, die nicht in der Bilanz einsehbar sind (ausgelöst durch Aktivierungs- und Bewertungswahlrechte). Gebildet werden diese durch eine Unterbewertung der Aktiva und durch eine Nichtaktivierung von aktivierbaren Vermögensgegenständen . Stille Reserven können weiterhin durch den Verzicht von Zuschreibungen oder durch eine Überbewertung der Passiva entstehen.