ARAP steht als Abkürzung für “Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten”. Diese dienen der periodengerechten Gewinnermittlung.
Beispiel: Die Miete für ein Bürogebäude wird am 01.10. für ein Jahr im voraus bezahlt. Die Miete beträgt 10.000 Euro pro Monat.
Zu beachten ist, das Oktober, November und Dezember für das laufende Geschäftsjahr, die restlichen Monate im neuen Geschäftsjahr angerechnet werden. Ein aktiver Rechnungsabrenzungsposten wird gebildet.
Raumkosten | 30.000 € | ||
ARAP | 90.000 € | ||
an Bank | 120.000 € |
Im Folgejahr muss der ARAP wieder aufgelöst werden.
Raumkosten | 90.000 € | ||
an ARAP | 90.000 € |
Bei ARAP handelt es sich um transitorische Kosten. Diese werden im alten Jahr gebucht, betreffen jedoch das neue Geschäftsjahr.