Beim Eigenverbrauch handelt es sich um eine private Entnahme von Gegenständen oder Leistungen aus dem Betrieb. Zu beachten ist, das diese Entnahmen Umsatzsteuerpflichtig sind.
Beispiel: Unternehmer entnimmt ein Fahrrad aus der eigenen Produktion
Privatentnahmen | 238 € | ||
an Erlöse aus Privatentnahmen | 200 € | ||
an Umsatzerlöse | 38 € |