Viele Unternehmer bieten ihren Kunden einen Skonto Abzug an, wenn diese ihre Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen. Ein sogenannter Skonti hat nichts mit einem Mengenrabatt oder einem Preisnachlass zu tun.
Während Rabatte nicht in der Buchhaltung erfasst werden, sind Skonti wohl zu versteuern. Der Buchungssatz für den Wareneinkauf würde wie folgt lauten: Aufwendungen für Waren (Nettopreis), Vorsteuer (die Mwst.) an Verbindlichkeiten (der Gesamtpreis).
Beispiel: Angenommen sei ein Skonto von 3 % bei Zahlung innerhalb von sieben Tagen. Der Warenwert beträgt 10.000 Euro.
Aufwendungen für Waren | 10.000 € | ||
Vorsteuer | 1.900 € | ||
an Verbindlichkeiten aus L. u. L. | 11.900 € |
Bei Inanspruchnahme des Skontos muss eine zweite Buchung (eine sogenannte Korrekturbuchung) vorgenommen werden.
Verbindlichkeiten | 11.900 € | ||
an Bank | 11.543 € | ||
an Vorsteuer | 57 € | ||
an Lieferskonto | 300 € |
Die Bruttoskonto Berechnung
Bei diesem Beispiel darf der Kunde 3% vom Rechnungsbetrag abziehen, wenn er innerhalb der ersten 7 Tage bezahlt. Die Rechnung beträgt beispielsweise 10.000 Euro. Abzüglich der 3% entsteht ein Überweisungsbetrag in der Höhe von 9.700 Euro.
Die Nettoskonto Berechnung
Skonti bedeutet auch eine Preisveränderung beim Wareneinkauf und Verkauf. Deswegen muss die Umsatz- und Vorsteuer verändert werden. Zuerst wird der Nettoskonto (wie viel wurde wirklich erlassen, wenn man die Mwst. abzieht) ermittelt und danach eine Korrekturbuchung durchgeführt.
Der Buchungssatz hierzu lautet: Der Gesamtbetrag an die Verbindlichkeiten, der Skonto an das Liefererkonto und der reduzierte Betrag an Bank.