Der Erfolg eines jeden Unternehmens hängt letztlich von der Risikobereitschaft eines Unternehmers bzw. des Managers ab. Das Einkommen, das Betriebsgründern aus Betrieben zufließt, ist kein garantiertes Einkommen, sondern unterliegt dem Risiko. Es kommt in der Realität immer wieder vor, dass der für die erzeugten Produkte erlangbare Preis die Kosten der Erzeugung dieser Produkte erlangbare Preis die Kosten der Erzeugung dieser Produkte nicht deckt und der Betrieb statt eines Gewinns einen Verlust erleidet.
In vielen Fällen führen solche Verluste sogar dazu, dass die durch den Prozess verursachten Schulden aus dem privaten Vermögen bzw. aus dem zukünftigen verdienten Einkommen des Unternehmens abgedeckt werden müssen.
Viele Menschen scheuen das unternehmerische Risiko
Erfahrungsgemäß scheuen die meisten Menschen ein solches Risiko und ziehen es vor, nur als Dienstnehmer in einen Betrieb einzutreten, weil sie in diesem Fall ein garantiertes Einkommen haben, das nicht vom Erfolg des Betriebes abhängt und auch in Verlustjahren gezahlt werden muss. Dazu kommt, dass in vielen Fällen zum Beispiel im Gewerbe und in der Landwirtschaft – die Unternehmer Einkünfte oft niedriger sind als die Einkommen der Angestellten, deren Mindesthöhe durch die zwischen den Vertretern der Betriebe und der Arbeitnehmer abgeschlossenen Kollektivverträge festgelegt sind.
Schließlich ist auch die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer größer als die der Unternehmer, denn Arbeitnehmer sind für den Krankheitsfall bei einer eigenen Krankenkasse versichert wobei nur die halbe Versicherung und die Prämie vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Gleiches gilt für die Altersversorgung. Bei Verlust des Arbeitsplatzes haben die Arbeitnehmer nicht nur Anspruch auf eine Abfertigung, sondern auch auf Arbeitslosen Unterstützung. Die Unternehmer haben hingegen keinen Anspruch auf eine Abfertigung und auch nicht auf eine Art von Arbeitslosen Unterstützung.
Personen, die einen Betrieb gründen wollen, müssen daher nicht nur mit einem erfolgsabhängigen Einkommen, sondern auch mit einer geringen sozialen Sicherheit einverstanden sein und damit risikobereiter sein als Personen, die sich nur als Mitarbeiter von Unternehmen am Wirtschaftsprozess beteiligen wollen.
Da man zu einem Einkommen auch als Unselbständiger kommen kann, ist als weitere subjektive Ursache für eine Betriebsgründung noch das Selbständigkeitsbedürfnis zu nennen und vor allem auch notwendig das man es empfindet und damit hat.
Dieses Bedürfnis ist wiederum das Ergebnis eines bestimmten Dranges sich in einer bestimmten Person selbst verwirklichen zu wollen. Man will lieber selbst gestalten können, als Anordnungen fremder Personen ausführen zu müssen. Man nimmt dafür ein risikobehaftetes und unter Umständen auch niedrigeres Einkommen in Kauf. Die Existenz zahlreicher Bergbauern und kleingewerblicher Betriebe ist vor allem auf dieses Bedürfnis zurück zu führen.
Das Wissen des Gründers ist entscheidend
Die Erfahrung beweist, dass niemand einen Betrieb gründet, wenn er nicht über das Wissen verfügt, wie der kommende Beispielprozess ungefähr ablaufen soll und wird. Daher ist für eine Gründung auch ein Wissen um den kommenden Prozess bei der Gründung des Unternehmens notwendig. Zu diesem Wissen kommt überall dort, wo das Einkommensmotiv Ursache der Betriebsgründung ist, noch ein weiteres Wissen.
Es muss abgeschätzt werden können, ob die Kosten die die herzustellenden und abzusetzenden Produkte verursachen auch über den Preis wieder hereinzubekommen sind und ein Einkommen für die Tätigkeit des Unternehmens übrigbleiben kann.
Entscheidungen bei Sicherheit gehen von einwertigen Erwartungen aus und unterstellen, dass die Zukunft genau bekannt ist. Das ist zwar theoretisch unrichtig, in der Praxis werden jedoch viele Entscheidungen so getroffen, weil über die zukünftige Entwicklung keine anderen Daten zur Verfügung stehen als Hochrechnungen aus der Vergangenheit. In der Literatur werden hier nochmals zwei Arten von Entscheidungen unterschieden. Entscheidungen mit einfacher Zielsetzung und Entscheidungen mit mehrfacher Zielsetzung.
Unter Sicherheit erfolgt die Auswahl der durchzuführenden Alternativen bei einfacher Zielsetzung nach dem Entrepreneur Prinzip, wobei bei begrenzter Zielsetzung des Maximums nicht mehr mittels Infinitiv Rechnung, sondern mit Hilfe der die Nebenbedingungen berücksichtigenden Linearen oder nach Quadratischen Programmierung ermittelt wird.
Unter Risiko erfolgt eine Entscheidung dann, wenn dem Entscheider objektive oder subjektive Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten möglicher Umweltzustände bekannt sind. Als Entscheidungsprinzipien werden in der Literatur besonders die Auswahl nach dem Erwartungswert genannt, ferner das um die Standardabweichung erweiterte Prinzip und das Bernoulli Prinzip.