Präzise definiert sind im Bundesurlaubsgesetz folgende Schwerpunkte:
Urlaubsanspruch
Geltungsbereich
Dauer des Urlaubs
Wartezeit
Teilurlaub
Ausschluss von Doppelansprüchen
Übertragung und Abgeltung des Urlaubs
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Krankheit während des Urlaubs
Rehabilitation oder medizinische Vorsorge
Urlaubsentgelt
u.v.m.