Drittelbeteiligungsgesetz

Bei dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) handelt es sich um ein in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Bundesgesetz. Es betrifft das Arbeitsrecht und wurde am 18. Mai 2004 erlassen (BGBI. I S. 974). In kraft getreten ist es am 01. Juli 2004. Die letzte Änderung (BGBI. I S. 3044, 3054) wurde am 22. Dezember 2001 erarbeitet und trat am 01. April 2012 in kraft.

Für Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmern ist das Drittelbeteiligungsgesetz vorgesehen. Darin befinden sich die Mitbestimmungsregelungen, die zuvor im Betriebsverfassungsgesetz des Jahres 1952, geregelt waren. Lediglich wenn das Unternehmen vor dem 10. August 1994 gegründet wurde, greift dieses Gesetz auch, wenn der Betrieb weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt.

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