Ein, vor allem für die Arbeitnehmer wichtiges Gesetz, ist das Entgeltfortzahlungsgesetz, kurz EFZG. In ihm ist im Krankheitsfall und für die Feiertage die Entgeltfortzahlung innerhalb Deutschlands geregelt.
Der Arbeitgeber ist nach diesem Gesetz verpflichtet, 100 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Dabei spielt die vereinbarte Arbeitszeit keine Rolle. Die Zahlung hat bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen zu erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen, ohne Unterbrechung, bestanden hat. Außerdem darf die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet worden sein.
Es handelt sich bei dem Entgeltfortzahlungsgesetz um ein Bundesgesetz, welches am 26. Mai 1994 erlassen wurde (BGBI. I S. 1014, 1065). Sein Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland, wo es am 01. Juni 1994 in Kraft getreten ist. Die letzte Änderung geht auf den 21. Juli 2012 zurück. Rechtskräftig wurde diese Änderung am 01. August 2012.