Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft in der sich zwei oder mehr Personen (natürlich oder juristisch) zusammenschließen um als gemeinsame Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Bei der KG muss mindestens ein Gesellschafter (der Komplementär) unbeschränkt haften und ein weiterer Gesellschafter (der Kommanditist) nur beschränkt haften.
Die Geschäftsleitung übernimmt zumeist der Komplementär, nicht zuletzt wegen des Risikos das er trägt.